Rechtliches

Bestattung

Das Bestattungsgesetz bzw. Bestattungsrecht bildet die Grundlage zur Regelung des Bestattungswesens in Deutschland. Da der deutsche Staat föderal organisiert ist, gibt es kein einheitliches, bundesweit geltendes Regelwerk bezüglich Bestattungen. Deshalb obliegen die Gestaltung und der Erlass der Bestattungsgesetze den einzelnen Bundesländern. Bestattungsrecht ist Länderrecht.

Das Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BestattGBWrahmen

Testament

Ein Testament gibt die Möglichkeit, zu Lebzeiten den eigenen Nachlass zu regeln. Das Verfassen eines Testaments ist eine wichtige Angelegenheit, die über den Tod hinaus bedeutend wird. Denn in einem Testament erklären Erblasser ihren letzten Willen und verteilen ihren Nachlass auf bestimmte Personen, die als Erben eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber, wer in welcher Höhe erbt, obliegt dem Erblasser. Dieser kann frei über die Nachlassverteilung verfügen. Die sogenannte Testierfreiheit gibt Erblassern grundsätzlich das Recht dazu.

Mehr Information finden Sie unter
https://www.bestatter.de/wissen/erbe/testament/

Verfügungen

Niemand kann vorhersehen, wie lange er gesund bleibt oder ob ihm etwas zustößt.

Jedoch können Sie selbst darüber entscheiden, wie Sie in einem schweren Krankheitsfall medizinisch versorgt werden wollen. Ihre Entscheidungsmöglichkeiten betreffen die lebenserhaltenden Maßnahmen, in die Sie automatisch mit einbezogen werden.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können etwa Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Patientenverfügung (PDF)

Erbrecht

Im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese setzt ein, wenn kein rechtsgültiges Testament verfasst wurde. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus den nächsten Verwandten des Verstorbenen.

Hierbei sind:

Erben erster Ordnung
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Die Hinterlassenschaften eines verstorbenen Menschen werden als Erbe oder auch als Nachlass bezeichnet. Der Verstorbene, der anderen sein Erbe hinterlässt, wird Erblasser genannt, die Empfänger werden als Erben bezeichnet. Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer Erbe eines Nachlasses ist und zu welchen Teilen Anspruch auf das Erbe besteht. In der Regel handelt es sich bei den Erben um die nächsten Verwandten des Erblassers.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns oder an einen Juristen.

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)

Finanzielle Absicherung

Ihre letzten Wünsche sollten Sie finanziell absichern. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Abschied in dem Rahmen realisiert wird, den Sie sich vorstellen. Für die Finanzierung einer Bestattungsvorsorge bieten wir Ihnen die folgenden Modelle an.

Finanzielle Absicherung
Sie haben die Möglichkeit, über die Bestattungstreuhand einen Vorsorgevertrag abzuschließen, der sich aus zwei Vorgängen zusammensetzt. Dabei schließen Sie mit uns einen Bestattervorsorgevertrag ab, der Ihre individuellen Wünsche zur Bestattung enthält. Sie zahlen dann eine vereinbarte Summe an die Bestattungstreuhand, die Ihr Guthaben mit einer Mindestverzinsung anlegt und im Trauerfall dieses Guthaben mit den anfallenden Kosten verrechnet.

Weiterhin besteht die Möglichkeit mit einer Ratenzahlung in die Bestattungstreuhand einzuzahlen.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!